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Satzung

Satzung

des Privateer-Poza-Boyz e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen Tabletop-Verein Privateer-Poza-Boyz e.V.

  2. Der Sitz des Vereins ist Sankt Augustin/Nordrhein-Westfalen.

  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

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§ 2 Zweck

  1. Der Verein hat den Zweck, das Tabletop-Hobby undalle damit verbundenen Aktivitäten und Facetten zu pflegen, zu fördern und zu verbreiten.

  2. Der Verein erreicht dies durch:

    1. Spiel- und Bastelbetrieb in den Vereinsräumlichkeiten.

    2. Organisation und Teilnahme von zweckbezogenen Veranstaltungen.

    3. Das Fördern von Hobbyeinsteigern.

  3. Der Verein ist politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral. Der Verein und seine Mitglieder lehnen Rassismus und Extremismus jeglicher Art ab und sehen sich als Teil einer demokratischen Gesellschaft.

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§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Bei Beitritt minderjähriger Personen bedarf es der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

  2. Über die Aufnahme nach Vorliegen eines schriftlichen Antrags entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft ist ohne Angabe von Gründen möglich.

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§ 4 Mitgliedsbeiträge

  1. Von den Mitgliedern werden monatlich Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Mitgliederversammlung kann auch beschließen, eine Aufnahmegebühr zu erheben.

  2. Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträgen werden in einer Beitragsordnung festgesetzt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

  3. Ehrenmitglieder, die von der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit gewählt werden können, sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit.

  4. Der Vorstand kann im Einzelfall Gebühren und Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss aus dem Verein.

  2. Das Mitglied kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand austreten. Der Austritt kann nur zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen erklärt werden.

  3. Ein Mitglied kann durch den Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschossen werden, wenn es in schuldhaft grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe in Textform Berufung beim Vorstand einlegen.

  4. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen zum Widerruf des Ausschlusses erforderlich ist.

  5. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher oder in Textform abgegebener Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist, ein Monat verstrichen ist und in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde.

  6. Ein Mitglied kann auch gestrichen werden, wenn bei Zahlungsrückständen von Mitgliedsbeiträgen die Zustellung der oben genannten Mahnung nicht erfolgen kann.

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§ 6 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

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§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Diese bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB und Führen die Geschäfte. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

  2. Ein Vorstandsmitglied ist zur Vertretung des Vereins bis zu einem Betrag von 75€ allein, darüber hinaus nur zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied berechtigt.

  3. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder mit besonderen Aufgabengebieten bestimmen. Diese haben bei Vorstandssitzungen Stimmrecht, jedoch sind sie sind nicht zur Vertretung des Vereins berechtigt.

  4. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.

  5. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollführer sowie dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen.

  6. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

  7. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen, sofern sie den Zweck des Vereins nicht berühren; diese Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich oder in Textform mitgeteilt.

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§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins.

  2. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

    1. Entgegennahme des Vorstandsberichtes

    2. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

    3. Ernennung von Ehrenmitgliedern

    4. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen und Aufnahmegebühren

    5. Beschlussfassung über Vereinsordnungen

    6. Entlastung des Vorstandes

    7. Beschlussfassung über Rechnungsprüfung

  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.

  4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn diese im Interesse des Vereins erforderlich sind oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angaben des Zwecks verlangt wird. Die von diesen Mitgliedern gewünschten Punkte sind in die Tagesordnung aufzunehmen.

  5. Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand in Textform einberufen. Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.

  6. Die Einberufungsfrist von Mitgliederversammlungen beträgt 14 Tage.

  7. Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Ein Versammlungsleiter ist auch für die Wahl eines neuen Vorstands zu wählen. Der gewählte Versammlungsleiter kann nicht für den Vorstand kandidieren.

  8. Die Mitgliederversammlung wählt einen Protokollführer, der das Ergebnisprotokoll über den Ablauf der Mitgliederversammlung führt. Beschlüsse sind unter Angabe von Ort und Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in Form von einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

  9. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Vorstandswahl und Abberufung, Vereinsauflösung, Änderung des Vereinszwecks und Satzungsänderungen können nur nach vorheriger Ankündigung in der zugesandten Tagesordnung und Einhaltung der Einberufungsfrist erfolgen.

  10. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit abgegebener gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen.

  11. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln, zur Änderung des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen, auf Antrag eines Mitglieds muss geheim abgestimmt werden.

  12. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

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§ 9 Rechnungsprüfung

  1. Zum Ende der Wahlperiode des Vorstandes kann die Vereinskasse durch zwei nicht dem Vorstand angehörende Kassenprüfer geprüft werden.

  2. Die beiden Kassenprüfer werden durch die ordentliche Mitgliederversammlung für die folgende Wahlperiode gewählt. Als Kassenprüfer können nur Mitglieder gewählt werden.

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§ 10 Auflösung des Vereins

  1. Im Falle der Auflösung des Vereins sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquididatoren.

  2. Bei Auflösung wird das nach Abschluss der Liquidation verbliebende Vereinsvermögen zu gleichen Teilen zwischen den zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandenen Mitgliedern aufgeteilt. Satzung beschlossen am 11.10.2020 und in Kraft getreten am 11.10.2020

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Beitragsordnung

des Privateer-Poza-Boyz e.V.

§1 Grundlage

  1. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist §4 der Satzung.

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§2 Solidaritätsprinzip

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins.

  2. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich und in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

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§3 Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung vom 11.10.2020 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

  2. Die Beitragsordnung wird durch Aushang bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.

  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Diese ist damit auch für sie verbindlich.

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§4 Beitragshöhe

  1. Mitglied 15,00€

  2. Mitglied mit Vorabmitgliedschaft im TopTables 7,50€

  3. Azubis, Studenten, Schüler und Arbeitssuchende 10,00€

  4. Azubis, Studenten, Schüler und Arbeitssuchende mit Vorabmitgliedschaft im TopTables 5,00€

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§5 Fälligkeit und Zahlung

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig.

  2. Alle Beiträge des Vereins sind auf das folgende Beitragskonto des Vereins zu zahlen:

    • Kontoinhaber: TableTopVerein PPB
      IBAN: DE32 3706 9520 1715 3660 17
      BIC: GENODED1RST

  3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Vereinskonto maßgebend.

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§6 Gästeregelung
  1. Vereinsmitgliedern steht es frei, einen Gast zum Spielen oder zur Teilnahme an Events in die
     Vereinsräumlichkeiten einzuladen. Hierbei ist vom einladenden Vereinsmitglied vorab,      

      spätestens jedoch 14 Kalendertage nach einem Gastspiel, ein Gastspielbeitrag in Höhe von 5€ pro

      Spieltag
  1.1 entweder auf das Vereinskonto
  1.2 per PayPal an das Vereins-PayPal-Konto (ppb@privateer-poza.boyz.de)

        unter Angabe von Spieltag, Namen und Vornamen des Gastes zu entrichten.
  2. Das Vereinsmitglied ist von §6.1 dieser Beitragsordnung befreit, wenn durch den Gast eine in den
      Vereinsräumlichkeiten stattfindende Turnierteilnahme besteht.
  3. Das Vereinsmitglied ist von §6.1 dieser Beitragsordnung befreit, wenn der Gast den Verein          

       präsentiert (Youtubeaufnahme, Podcastaufnahme usw.). Diese Ausnahme gilt nur für den        

       Zeitraum der Präsentation.
  4. Das Vereinsmitglied ist von §6.1 dieser Beitragsordnung befreit, wenn es sich um das eigene

      erziehungsberechtigte Kind handelt. Für die Dauer des Gastspiels besteht die dauerhafte        

      Aufsichtspflicht durch das Vereinsmitglied.
  5. Das einladende Vereinsmitglied ist für die Dauer der Gastspielregelung für die Einhaltung der

       Spielordnung verantwortlich.

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§7 Änderungen

  1. Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

  2. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.

Spiel- und Raumordnung

des Privateer-Poza-Boyz e.V.

Stand : 11.10.2020

Die Spiel- und Raumordnung setzt den Rahmen für die Ausübung des Hobbys durch die Vereinsangehörigen im Vereinsraum und auch darüber hinaus, sofern Vereinsangehörige als solche auftreten bzw. erkennbar sind. Das Befolgen der darin festgelegten Regeln bildet die wesentliche Grundlage für das Vereinsleben.

Verstöße werden durch den Vorstand entsprechend der Disziplinarordnung geahndet.

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1. Gebot: Du sollst Deinem Mitspieler mit Fairness, Anstand und Respekt gegenübertreten!
Erläuterung: Beschreibt das reguläre Verhalten am Spieltisch, sowohl als Spieler wie als auch Zuschauer. Das Vereinsmitglied ist dazu verpflichtet ein anständiges und zivilisiertes Verhalten an den Tag zu legen und seinem Mitspieler respektvoll gegenüberzutreten. Insbesondere verpflichten sich alle Mitglieder zu Toleranz gegenüber ihren Mitspielern hinsichtlich:

  • Geschlecht

  • Religion

  • Herkunft

  • Weltanschauung

Alle Mitglieder verpflichten sich dazu, innerhalb der Vereinsräume, bei Veranstaltungen des Vereines oder sofern sie als erkennbare Vertreter agieren, politische Ansichten weder zu verbreiten noch zu diskutieren.

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2. Gebot: Du sollst als Zuschauer KEINE Ratschläge in laufenden Spielen abgeben, selbst dann nicht, wenn Du von einem der Spieler gefragt wirst! Spare Dir Deine Ratschläge für nach der Partie auf!

Erläuterung: Zuschauern ist es untersagt während eines Eventspiels (Kampagne, Turnier etc.) Tipps, Ratschläge, Regeln etc. an einen oder beiden der teilnehmenden Spieler zu geben.

Des Weiteren ist es strikt untersagt, als Zuschauer sich mit anderen Beistehenden über Sonderregeln & Regeln zu unterhalten.

Nach dem Spiel ist dies ohne Probleme möglich, demnach sind spielbezogene Unterhaltungen während einer Event Partie nicht erlaubt.

Diese Regeln tritt nicht Kraft, wenn es sich bei der Partie um ein Casual/Friendly Spiel handelt, sofern sich die beteiligten Spieler darauf einigen.

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3. Gebot: Du sollst nicht ohne Erlaubnis die Figuren Deines Mitspielers anfassen!

Erläuterung: Das Eigentum eines anderen Spielers, darf nur mit Erlaubnis der betreffenden Person angefasst bzw. genutzt werden.

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4. Gebot: Du sollst KEINE Betäubungsmittel im Vereinsraum zu Dir nehmen und diese auch nicht bei Dir führen!

Erläuterung: Keinesfalls darf ein Vereinsmitglied Betäubungsmittel während des Aufenthalts im Vereinsraum bei sich führen, noch darf es diese innerhalb des Vereinsraums zu sich nehmen. Es ist ihm untersagt unter Betäubungsmitteleinfluss zu einem seiner Spiele zu erscheinen.

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5. Gebot: Du sollst im Vereinsraum NICHT rauchen!

Erläuterung: Innerhalb der Vereinsräumlichkeiten gilt ein generelles Rauchverbot. Geraucht wird außerhalb des Vereinsraums. Asche, sowie Zigarettenstummel sind in einem Müllcontainer außerhalb des Vereinsraums zu entsorgen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nach dem Konsum einer Zigarette keine selbstständige Rauchentwicklung durch Zigarettenstummel/-asche entstehen kann.

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6. Gebot: Du sollst KEINE übermäßige Menge an Alkohol zu Dir nehmen!

Erläuterung: In der Regel darf innerhalb des Vereinsraums in Maßen Alkohol verzehrt werden. Sollten Minderjährige anwesend sein, ist der Konsum von Alkohol strengstens untersagt. Dem Vereinsmitglied ist es untersagt, bereits alkoholisiert im Vereinsraum zu erscheinen.

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7. Gebot: Du sollst die Spielgegenstände des Vereins vorsichtig & mit Bedacht einsetzen!

Erläuterung: Die Vereinsgegenstände, wie beispielsweise Spielplatten/matten, Gelände, Würfel, Maßbänder, Bücher, Hefte etc. sind mit Bedacht zu benutzen. Die Gegenstände gehören dem Verein bzw. sind dem Verein ausgeliehen worden und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt gehandhabt werden. Gegenstände, die Bestand des gemieteten Raumes sind, fallen als Eigentum des Vermieters ebenfalls unter diese Regel.

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8. Gebot: Du sollst zusammen mit Deinen Mitspielern darauf achten, dass der Vereinsraum sauber bleibt! Erläuterung: Alle Vereinsmitglieder, die zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Vereinsraums sind, sei es als Spieler oder Zuschauer, sind angehalten, auf die Sauberkeit des Raumes und deren Spielgegenstände zu achten und ggf. sofort aufzuräumen. Nach Beendigung des Spieltags sind die letzten Vereinsmitglieder im Raum dazu verpflichtet, den Vereinsraum gemäß der Checkliste „Verlassen des Vereinsraumes“ zu hinterlassen.

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9. Gebot: Du sollst nicht ohne Erlaubnis Spielgegenstände aus dem Vereinsraum entfernen!

Erläuterung: Spielgegenstände und Inventar dürfen nicht ohne Erlaubnis eines Vorstandmitglieds aus dem Raum entnommen werden.

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10. Gebot: Du bist verpflichtet, bei Nichteinhaltung einer dieser Regeln den Vorstand umgehend in Kenntnis zu setzen, falls einer Deiner Mitspieler dagegen verstößt!

Erläuterung: Jedes Vereinsmitglied ist dazu verpflichtet, bei Verstoß einer der oben aufgeführten Regeln den Vorstand sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Einhaltung der Regeln ist die Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander in alle Vereinsbelangen.

Disziplinarordnung

des Privateer-Poza-Boyz e.V.

§1 Allgemeines

Die Disziplinarordnung regelt die Ahndung von Verstößen insbesondere gegen Regeln der Privateer Poza Boyz e.V. insbesondere gegen die Spiel- und Raumordnung.

Konkret wird folgendes Verhalten bestraft:

  • Verstöße gegen eine der Klabautermann Gork´s 10 Gebote

  • Spielen ohne ordnungsgemäße Anmeldung (Phantomspiel)

  • Clubschädigendes Verhalten (bei Hobby-Aktivitäten außerhalb des Clubs)

  • Verstöße gegen die aktuell gültigen Corona-Regeln für den Spielbetrieb im Clubraum

 

§2 Verfahren

Das Vorliegen eines strafwürdigen Sachverhalts wird durch den Vorstand festgestellt, Strafen werden durch den Vorstand ausgesprochen.

Die Festsetzung des Strafmaßes folgt dabei strikt einem Stufen-Plan, bei dem das Strafmaß mit jeder neuen Verfehlung im Betrachtungszeitraum (12 Monate) steigt.

Verfahrensstufen:

  • 1. Stufe: Verwarnung

  • 2. Stufe: Einmalige Zahlung einer Clubgebühr von 15€

  • 3. Stufe: Einmalige Zahlung einer Clubgebühr von 15€, Entzug des Zugangs-Chip und Berücksichtigung von § 5.3 der Satzung.

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§3 Löschung

Strafen werden nach Ablauf eines Jahres (gerechnet ab dem Tag, an dem die Strafe ausgesprochen wurde) gelöscht.

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